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Entwicklung bzw. Optimierung und Durchführung einer unternehmensweiten Gefährdungsbeurteilung | Gattaz - Health & Results

Entwicklung bzw. Optimierung und Durchführung einer unternehmensweiten Gefährdungsbeurteilung

Die deutschen Arbeitsrechts- und Arbeitsschutzgesetze/-verordnungen (ArbSchG, ArbStättV etc.) verpflichten Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht Gefährdungspotentiale am Arbeitsplatz zu identifizieren und nach Möglichkeit zu eliminieren sowie entsprechende Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Die Berücksichtigung psychischer Belastungen ist seit Ende Juni 2013 fester Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes und wird von den Aufsichtsbehörden zunehmend nachhaltiger kontrolliert.

Konkret verpflichtet § 5 Abs. 1 ArbSchG den Arbeitgeber zur Durchführung einer strukturierten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. § 6 Abs. 1 ArbSchG fordert darüber hinaus: Der Arbeitgeber muss zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen über detaillierte Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.

GATTAZ HEALTH & RESULTS hat einen umfassenden Katalog mit konkreten Schritten zur gesetzeskonformen Gefährdungsbeurteilung entwickelt, der die Grundlage für unsere Statusanalyse im Unternehmen darstellt.  Unter Berücksichtigung bereits bestehender Programme des Unternehmens erstellt ‚GATTAZ HEALTH & RESULTS’ einen detaillierten Bericht über zusätzliche Maßnahmen und Vorkehrungen, die unter gesetzlichen Gesichtspunkten notwendig bzw. vorgeschrieben sind. Das Ergebnis dieser individuell durchgeführten Gefährdungsbeurteilung (Befragung ausgewählter Mitarbeiter) wird nachfolgend den Verantwortlichen des Unternehmens präsentiert. In Absprache mit dem Management wird dann ein strategisches / operatives Umsetzungsprogramm definiert und begleitet.